Der Einsatz für die DGS trägt der Bedeutung Rechnung, die diese Sprache in den Lebenszusammenhängen der Gehörlosen hat. Die Bedeutung der deutschen Schrift- und Lautsprache für ein selbstbestimmtes Leben gehörloser Menschen in unserer Gesellschaft wird damit in keiner Weise in Frage gestellt.
Die DGS bildet traditionell die Grundlage des sozialen und kulturellen Zusammenlebens der Gehörlosen als Gebärdensprachgemeinschaft und trägt wesentlich zur Identität, zur psychischen, seelischen und sozialen Gesundheit und zur Bildung bei.
Zur Wahrung ihrer Interessen, als Anlauf- und Koordinationsstelle der Gehörlosen- und Hörbehindertenarbeit und für den festen Zusammenhalt der Gehörlosen- und Hörbehindertengemeinschaften wurde der Verein am 15. Sept. 2009 in Dachverband umbenannt. Der Dachverband setzt sich für die Belange der gehörlosen, taubblinden und hörsprachbehinderten Menschen in Frankfurt und Umgebung ein. Im Sinne der Behindertenrechtskonvention soll ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität bei der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben geleistet werden.
• Unterstützung der angeschlossenen Verbände in ihrer Interessenvertretung gegenüber Behörden, öffentlichen und gesellschaftlichen Stellen in Frankfurt, den Regionen und gemeinsame Aktionen zur Einflussnahme auf Behörden und Institutionen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der Interessen Gehörloser in unserer Gesellschaft
• Zusammenarbeit mit regionalen, nationalen und internationalen steuerbegünstigten Verbänden (soweit sie die gleichen Ziele wie der GSSV vertreten), um die soziale und rechtliche Lage gehörloser Menschen und deren Familienmitglieder zu verbessern und ihre Selbsthilfe zu stärken
• Einwirkung auf die Öffentlichkeit und Aufklärung der Öffentlichkeit, um die Kenntnisse über die Gebärdensprache und deren Folgen sprachlicher, mentaler und psychischer Entwicklungen sowie über die Verwirklichung der Interessen und Kultur Gehörloser in unserer Gesellschaft und um Verständnis und Bereitschaft zur Solidarität zu wecken
• Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien sowie Durchführung oder Unterstützung von Veranstaltungen, in denen Themen für gehörlose Menschen und ihre Angehörigen behandelt werden oder durch die Anliegen anderen gesellschaftlichen Kreisen vermittelt werden sollen
• Gemeinsame Aktionen zur Einflussnahme auf Behörden und Institutionen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der Interessen Gehörloser in unserer Gesellschaft und im pädagogischen und gesellschaftlichen Bereich mit dem Ziel die Sozialkompetenzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern
• Durchführung kulturelle Veranstaltungen sowie Workshops, die die gehörlosen Identität und das kulturelle Bewusstsein der Zielgruppe im Sinne der Empowermentbewegung stärken sowie Themen der Allgemeinbildung
• Aufbau von Arbeitsgruppen, die die Ziele des Verbandes unterstützen und die gehörlose Menschen in ihrer Mitbestimmung und ihrem Engagement fördern
• Maßnahmen durchführen, die der Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Mitgliedervereine und von fördernden Mitgliedern dienen
• Tätigkeit umfasst die Gehörlosen, die an den Zielen und der Umsetzung der sozialintegrativen Betreuungsaufgaben für gehörlose und weitere Betroffene mitwirken möchten
• selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund ihrer Hörbehinderung auf die Hilfe anderer angewiesen sind
Eine vom Vorstand beauftragte wirtschaftlich prüfende Person hat alle Kassen des GSSV zu prüfen und ist zur schriftlichen Berichterstattung an den Vorstand bzw. an die Mitgliederversammlung verpflichtet.
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des GSSV werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder gespeichert, übermittelt und verändert ggf. gelöscht.